- Grunddienstbarkeiten einräumen
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Mangel (Recht) — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel … Deutsch Wikipedia
Nutzungsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Nutzungsrecht ist ein nicht notwendigerweise ausschließliches Recht, Sachen und Rechte zu nutzen. Zivilrecht Das… … Deutsch Wikipedia
Dienstbarkeit — Unterwürfigkeit; Servilität; Servitut (fachsprachlich) * * * Dienst|bar|keit 〈f. 20; unz.〉 1. Verpflichtung zum Dienst 2. Ergebenheit, Dienstwilligkeit, Gefälligkeit 3. 〈Rechtsw.〉 Recht zur Nutzung einer fremden Sache * * * Dienst|bar|keit, die; … Universal-Lexikon